FDP Homburg fordert Abwahl des Oberbürgermeisters

Die FDP Homburg begrüßt, dass Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind nach dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken nun sein Amt ruhen lässt.

Das ist ein wichtiger erster Schritt, enthebt nach Ansicht der FDP Homburg den Homburger Stadtrat aber nicht seiner Verantwortung.

Eine solch harte Ohrfeige hätte man nicht erwartet, die das Landgericht Saarbrücken am 21. Februar ausgeteilt hat. Selbst wenn eine Revision das Strafmaß sozialverträglich reduzieren würde, so ist die Diagnose eindeutig: Die Stadt Homburg hat ein Riesenproblem und sowohl die Causa Schneidewind als auch der Fall Schöner und der Fall Roth zeigen deutlich, dass die Kontrolle der Verwaltungsspitze durch den Stadtrat und die nachgeordneten Stellen ungenügend ist. Nach diesem Urteilsspruch vor dem Landgericht Saarbrücken muss endlich auch jedem Homburger Politiker klar sein, dass die Amtsführung der Kreis- und Universitätsstadt Homburg nicht mehr in den Händen von Rüdiger Schneidewind liegen darf, so Karin Seyfert, Vorsitzende der FDP-Homburg und stellvertretende Kreisvorsitzende

Schon gleich nach Bekanntwerden der Detektivaffäre hatte die FDP-Homburg den Rücktritt des OB mit Neuwahlen gefordert. „Die Begründung des Richters und seine Einschätzung entspricht vollkommen unserer Sichtweise“ , so die FDP Vorsitzende weiter.

Das Gericht hat bei der Begründung des Urteils ausdrücklich ausgeführt, Rüdiger Schneidewind habe sich als ungeeignet für das Amt des Oberbürgermeisters erwiesen.

Diese Einschätzung gründet auf eine Beweisaufnahme, die ergeben hat, dass unser Oberbürgermeister bei der Auftragsvergabe an die Detektei jegliche Mindeststandards an die Vergabe öffentlicher Aufträge missachtet hat, juristische Beratung bei der Vertragsverhandlung nicht in Anspruch genommen hat und selbst nach Eingang der ersten Rechnung über mehr als EUR 100.000  den Auftrag nicht beendet hat, obwohl er damit seinen finanziellen Verfügungsrahmen bereits deutlich überschritten hatte.

Diese Tatsachen hat unser Oberbürgermeister vor Gericht selbst eingeräumt. Das Urteil ist zwar durch die Revision, die sein Anwalt heute eingelegt hat, noch nicht rechtskräftig. Aber in der Revision wird es letztlich nur um die Höhe seiner Strafe gehen. Die von ihm selbst eingeräumten Tatsachen, die zeigen, dass er für sein Amt ungeeignet ist, kann er mit der Revision nicht unter den Teppich kehren.

Die Schuld ist erwiesen, die Urteilsbegründung heftig. Ein Ruhen des Amtes existiert im Beamtenrecht nicht.

Die FDP Homburg fordert den Stadtrat und insbesondere die Große Koalition auf, die Abwahl des Oberbürgermeisters in Gang zu bringen, um auch ein Zeichen zu setzen, dass ein solches die Stadt schädigendes Verhalten nicht länger tragbar ist. Der Fall zeigt, dass der aktuelle Stadtrat nicht mehr die Kontrolle über die Verwaltung hat. Eine effektive Opposition fehlt, seitdem die FDP im Stadtrat fehlt. Die GroKo in Homburg wird nun endlich reagieren müssen. Zu lang wurde nur zugeschaut. Niemand in der CDU Fraktion, geschweige in der SPD Fraktion traute sich die überall in der Stadt bekannten und hinter vorgehaltener Hand ausgesprochenen Vorwürfe sachlich und rechtlich routiniert anzugehen.

Jörg Kühn, Spitzenkandidat der FDP Homburg für die Kommunalwahl hält es aus existenziellen Gründen für nachvollziehbar, dass der Oberbürgermeister nicht zurücktritt. Mitschuld an allen Personalskandalen tragen seiner Meinung nach auch die vorderen Fraktionsspitzen von CDU und SPD im Stadtrat. Es wäre wünschenswert, wenn dies alles einen Selbstreinigungsprozess in diesen beiden Fraktionen auslösen und zu einem Ende des schwarz-roten Gemauschels führen wird.

Mischa Dippelhofer, Kandidat der FDP Homburg für den Stadtrat, ergänzt: „Die Zeit drängt. Die Kommunalwahlen sind am 26. Mai. Rüdiger Schneidewind kann nur abgewählt werden, wenn 30 % der Wahlberechtigten für seine Abwahl stimmen. Die dafür nötige Wahlbeteiligung gibt es nur bei den Kommunalwahlen. Wird dieser Termin versäumt, kann der OB im Amt bleiben, wenn das Revisionsverfahren seine Strafe nur um vier Monate reduziert. Nach den klaren Worten des Gerichts kann das den Homburger Bürgern und den Beschäftigten im Rathaus nicht länger zugemutet werden.“