Spenden

Unterstützen Sie die FDP Homburg im Wahlkampf mit einer Spende.

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oder schicken Sie uns eine Spendenzusage:

    Jeder Euro zählt

    Ich ermächtige die FDP Homburg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der FDP Homburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen

    Die Herkunft jeder Spende an eine Partei wird laut Gesetz geprüft, daher benötigen wir Ihre Adresse. Sie wird nur zu Prüfzwecken und zur Erstellung der Zuwendungsbescheinigung gespeichert

    Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000246445

    Mandatsreferenz: Spendernummer (wird nach Erhalt der Spendenzusage vergeben)





    einmalig oder regelmäßig einmaligmonatlichvierteljährlich



    Math Captcha + 38 = 43

    Steuerliche Behandlung von Spenden

    Spenden natürlicher Personen an die FDP sind bis zu einer Obergrenze steuerlich absetzbar. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr. Bei Spenden bis zu 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.