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Steuerliche Behandlung von Spenden
Spenden natürlicher Personen an die FDP sind bis zu einer Obergrenze steuerlich absetzbar. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr. Bei Spenden bis zu 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.