Saar-Kliniken klagen über hohe Außenstände

Krankenkassen haben eine Mitschuld an der defizitären Situation der deutschen Krankenhäuser.

Die deutsche Krankenhausgesellschaft beziffert den Schaden, der durch ausgebliebene Zahlungen je Krankenhaus mittlerer Größe entsteht, auf 1,8 Millionen Euro pro Jahr.

Sobald der Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, beginnt ein erbitterter Kampf der Krankenhäuser mit den Krankenkassen wegen der Begleichung der Krankenhausrechnungen. Die Krankenhäuser müssen zusätzliche hohe Anwaltskosten in Kauf nehmen, damit die erbrachten Leistungen eingeklagt werden können.

Die Krankenkassen haben mittlerer weile ihren Medizinischen  Dienst so aufgestockt, dass ausreichend Personal vorhanden ist um fast jede Krankenhausrechnung zu überprüfen. Das heißt die Zahlung wird erst mal zurückgestellt bis die Prüfung durch den MDK abgeschlossen ist.

Ziel und Auftrag der Krankenkassen an den MDK ist die Korrektheit der Rechnungsstellung anzuzweifeln. Teilleistungen sollen nicht bezahlt werden, wenn sie nach Meinung des MDKs nicht notwendig waren. Letztendlich sollen ganze Rechnungsbeträge nicht gezahlt werden, wenn der MDK der Meinung ist, daß die Operation ambulant durchzuführen war. Der Allgemeinzustand des Patienten der oft eine ambulante Operation ausschließt interessiert den MDK in der Regel nicht.

In keinem Dienstleistungsgewerbe in Deutschland gibt es diese Situation, dass angefallene Leistungen nicht bezahlt werden müssen, weil der Rechnungszahler durch seine Angestellten im Nachhinein feststellen lässt, daß sie nicht notwendig waren.

Die fachliche Kompetenz der Ärzte im MDK ist außerdem sehr anzuzweifeln. Häufig muss ein Arzt auf einem ihm fachfremden medizinischem Gebiet seine Stellungnahme abgeben.

Warum die Kliniken diese unvorstellbare Konstellation nicht öffentlich anprangern liegt darin, dass die Krankenhäuser abhängig sind von den Kostenträgern und es sich deshalb auf keinen Fall mit ihnen verscherzen möchten.

Die Bearbeitung der strittigen Behandlungsfälle bindet auch viel qualifiziertes Personal das wo anders in der Klinik eingespart werden muss.

Häufig einigen sich die Krankenhäuser mit den Kostenträgern auf Zahlung von 50 % der beanstandeten angefallenen Kosten, damit die Liquidität der Klinik nicht allzu lange gefährdet ist. Ohne eine hohe wirtschaftliche Unterstützung durch den Träger der Kliniken sind diese Außenstände nicht zu verkraften.

Niemand kann verstehen, daß den Kliniken für angefallene Leistungen kein Geld bezahlt wird und dadurch ihre wirtschaftliche Situation sich sehr verschlechtert, wenn man weiß, daß  die Finanzreserven der Krankenkassen derzeit 17,5 Milliarden Euro betragen.