Homburger OB Schneidewind ist sich offenbar keiner Schuld bewusst.

Es vergeht keine Woche ohne eine negative Schlagzeile gegen OB Schneidewind. Trotzdem lehnt Herr Schneidewind persönliche Konsequenzen in seiner Amtsführung ab. Er allein könnte schnell für Ruhe sorgen indem er um seine Entlassung als Oberbürgermeister bittet. Aber bei Ihm gehen seine persönlichen privaten Interessen vor den Interessen seiner ihm anvertrauten Heimatstadt.
Die FDP Homburg fordert den Stadtrat auf sofort nach einer rechtskräftigen Verurteilung des Oberbürgermeisters die Abwahl in die Wege zu leiten. Nach § 58 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes kann von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ablauf seiner Amtszeit der Oberbürgermeister abgewählt werden. Die Einleitung eines Abwahlverfahrens besteht aus einem Einleitungsverfahren und aus einem Durchführungsverfahren. Diese Verfahren müssen über einen Ratsbeschluss herbeigeführt werden.
Der Homburger Stadtrat lamentiert nur über die Situation in unserer Stadtführung und hat aber bisher außer einer Anforderung eines Gutachtens für eine Schadensersatzforderung an Herr Schneidewund nichts auf die Beine gebracht.
Der Stadtrat muss nun endlich in der Personalie Schneidewind tätig werden, sonst bekommen wir in der Homburger Stadtregierung auch in den nächsten Jahren keine Ruhe. Das kann sich eine Kreis- und Universitätsstadt wie Homburg nicht leisten.