Ist Schneidewind als Oberbürgermeister immer noch tragbar?

Die „Affäre Schneidewind“ zieht sich schon sehr lange hin. Ausgehend von einem anfänglichen Verdacht hat aufgrund des Tätigkeitsberichtes des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland nun die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) erhoben. Hierzu bezog die FDP Homburg in der Vergangenheit mehrfach Stellung.

In der Sache hat zwar auch in diesem Fall bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung zu gelten, doch der bisherige Umgang des Oberbürgermeisters mit der Affäre lässt ein weiteres Führen des Amtes nicht zu. Es ist schwer vorstellbar, dass Herr Schneidewind während der gerichtlichen Auseinandersetzung genügend Ressourcen zur Führung der Verwaltungsspitze aufbringen kann, insbesondere im Rückblick auf seine bisherigen schwachen Leistungen.

Die FDP Homburg fordert, dass  Oberbürgermeister Schneidewind sofort von den OB-Pflichten entbunden wird. Es gibt sicherlich die Möglichkeit für die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung eine finanzielle Einigung mit Herrn Schneidewind herbeizuführen, so dass er sein Amt ruhen lässt. Ein anderer Weg ist die Abwahl des Bürgermeisters durch den Stadtrat gem. § 58 KSVG.

Auf keinen Fall ist es für die Stadt Homburg zumutbar, während des Strafverfahrens  ständig in der Presse in negative Schlagzeilen zu gelangen. Das Image von Homburg hat bisher schon sehr unter den Anschuldigungen gegen Herrn Schneidewind gelitten. Man sollte ihn zumindest während des Strafverfahrens von seinem Amt entbinden, auch wenn es für die Stadt teuer wird, oder der Stadtrat macht jetzt Nägel mit Köpfen und leitet eine Amtsenthebung, wie sie im saarländischen Landesrecht geregelt ist, in die Wege.