Gustl Schwab zum Sommerinterview der Ministerpräsidentin in der Saarbrücker Zeitung vom 18.08.2017

Die FDP Homburg ist verwundert über die Äußerung von Frau Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer in ihrem Interview in der Saarbrücker Zeitung vom 18.08.2017, dass grundsätzlich die Schließung von Krankenhäusern nicht in der Verantwortung der saarländischen Landesregierung, sondern in der Verantwortung des Krankenhausträgers liegt.

Gustl Schwab, Vorsitzender der FDP Homburg und gesundheitsökonomischer Experte sagt dazu: „Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche Aufgabe. Die Landesregierung muss gewährleisten, dass die Versorgung der Bürger mit Krankenhausleistung flächendeckend gesichert ist. In einem Krankenhausbedarfsplan der Landesregierung wird ein objektiver regionaler Bedarf an Krankenhausleistung ermittelt, der für die stationäre Versorgung durch die Krankenhäuser bindend ist. Wenn nun plötzlich ein Klinikträger wegen selbstverschuldeten wirtschaftlichen Defizits ein ganzes Krankenhaus schließt, ist mit Sicherheit die Krankenhausversorgung im Umfeld dieses Krankenhauses nicht mehr gewährleistet. Dies wird auch bei der Schließung des Krankenhauses Wadern so sein.

Damit ein solcher Unterversorgungsfall nicht eintritt, hat der Gesetzgeber in § 110 SGB V Abs. 2 festgelegt, dass die Kündigung eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden muss.

Dies ist auch gut so, denn durch das einseitige Aufkündigen eines Krankenhausversorgungsvertrages durch einen Krankenhausbetreiber, nur weil das Krankenhaus die wirtschaftliche Situation nicht im Griff hat und die hohen Verluste nicht mehr übernehmen möchte, darf kein Nachteil für ein Versorgungsgebiet entstehen.

Frau Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer hat Unrecht, wenn sie öffentlich erklärt, dass die Schließung einer Klinik nicht in der Verantwortung der saarländischen Landesregierung liegt.“