Eigenmächtiges Handeln des Homburger OB

Die FDP Homburg reagiert mit Unverständnis und Fassungslosigkeit auf das eigenmächtige Handeln des Oberbürgermeisters der Stadt Homburg, nachdem bekannt wurde, dass Mitarbeiter des Baubetriebshofes von einer Detektei für eine 6-stellige Summe – im Raum stehen 250 – 300.000€ – überwacht wurden.

Es tauchen vielschichtige Fragen auf. Hat der OB als Arbeitgeber diese „erzieherische Methode“ gewählt, um den nach seiner Einschätzung wohl vorhandenen „Schlendrian“ im Baubetriebshof aufzudecken? Werden Gerätschaften oder Arbeitszeit zu privaten Zwecken genutzt? Verlassen Materialien in Selbstbedienungsmanier den Baubetriebshof ohne nachvollziehbares Ziel, dass sich diese Maßnahme rechtfertigen lässt? Hätten nicht einfach striktere Kontrollen ausgereicht?

Genauso unverständlich, kritisiert Karin Seyfert, stellvertretende Vorsitzende der FDP Homburg, beobachte man den Aufschrei der Homburger Fraktionen. Sie wurden informiert. Dies sei, so Seyfert, zwar im Nachhinein geschehen, die Aktion selbst wurde aber bislang von keiner Fraktion beanstandet. So sind diese mit in der Verantwortung.

Schon seit die FDP Homburg nach der Kommunalwahl 2014 nicht mehr im Stadtrat vertreten ist und sich in der außerparlamentarischen Opposition befindet, stellen die Freien Demokraten eine Intransparenz des Homburger Stadtrats fest. Bei den Stadtratssitzungen werden die Tagesordnungspunkte nicht verlesen oder gar erklärt, nur die Überschriften. Es werden z. B. über Änderungen der Bebauungspläne abgestimmt, ohne dass man erfährt, welche Änderung vorgenommen werden sollen. Wir fragen uns, wie selbstherrlich kann ein Parlament noch sein?

Der Stadtkämmerer muss sich die Frage stellen, ob diese Kosten für die Detektei übernommen werden können, da kein Mandat für die Überwachung vorlag. Die Kommunalaufsicht muss ihres Amtes walten, sich einschalten und recherchieren, mit welcher Begründung die Überwachung angeordnet war.

Es lässt sich zum Beispiel den Anwohnern der Dürerstraße in Erbach nicht erklären, die ursprünglich nicht in die Finanzierung eingebunden werden sollten, aufgrund der Haushaltsnotlage jetzt doch die Anliegerkosten für die dortige Baumaßnahme tragen zu müssen.

Der OB ist gut beraten, die Verhältnismäßigkeit seiner Anordnung dezidiert zu begründen, will er nicht als selbstherrlich und verantwortungslos erscheinen.
Karin Seyfert